Versicherungen für Jungunternehmer*innen: Was du wirklich brauchst

Versicherungen für Jungunternehmer*innen: Was du wirklich brauchst

Wissen

Einzelfirma, GmbH und AG

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mehr als eine gute Geschäftsidee. Sobald du gründest, trägst du Verantwortung – für dich, für dein Einkommen, für mögliche Risiken und für deine Mitarbeitenden, falls du welche hast. Genau deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu klären: Welche Versicherungen brauchst du wirklich? Was ist für dein Unternehmen (Rechtsform) Pflicht – und wo hast du Gestaltungsspielraum?

Im Rahmen der be-smarter Workshopreihe hat uns Roman Iller von der Mobiliar  eine Übersicht zu den obligatorischen und den wichtigsten freiwilligen Versicherungen für Jungunternehmer*innen gegeben. Informationen zur staatlichen Versicherungen und Vorsorge haben wir teilweise noch ergänzt.


ozent) von der Berner Fachhochschule spannende Einblicke in ihre Forschung rund ums Thema Crowdfunding (CF) für nachhaltige Unternehmen gegeben. Klar ist: Wer seine Crowdfunding-Geschichte authentisch, mit persönlicher und intensiver medialer Begleitung auf Social Media erzählt und Zweck und Ziel präzis formulieren kann, hat mehr Erfolg.VERSICHERUNGEN - Was ist obligatorisch, was freiwillig – und was sinnvoll?

Obligatorische Versicherungen nach Rechtsform [Stand 2025]

Versicherungnichterwerbstätig / selbständigerwerbstätig in Anstellung
KVG (privat)
Krankenkasse
Versicherung gegen Krankheit ist obligatorisch Versicherung gegen Krankheit ist obligatorisch 
Bemerkung:Empfehlung:
Unfall in privater Versicherung einschliessen
Unfall ist via Arbeitgeber versichert
VersicherungEinzelunternehmenGmbH + AG
AHV/IV/EO
staatliche Vorsorge
obligatorischobligatorisch
ALV
Arbeitslosenversicherung a)
obligatorisch 
für Angestellte,
nicht möglich für 
Inhaber*in
obligatorisch
für Angestellte a)
UVG 
Unfallversicherungb)
obligatorisch
für Angestellte,
für Inhaber*in freiwillig → wichtig:
bei Krankenkasse einschliessen!
obligatorisch
für alle Angestellte
BVG 
Pensionskasse 
obligatorisch
für Angestellte,
für Inhaber freiwillig c)
obligatorisch 
ab CHF 22’680 Lohn 
(ändert jährlich)

a) Wichtiger Hinweis: Selbständig Erwerbende haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung. Auch Inhaber*innen einer GmbH oder AG können in arbeitgeberähnlicher Stellung von ALV ausgeschlossen sein. Jede Person, die einen beträchtlichen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens ausüben, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Weitere Informationen dazu finden sich hier FAQ Arbeitslosenentschädigung und Arbeitslosigkeit in der Schweiz.

b) Wer von der Versicherungspflicht ausgenommen ist, kann in der Verordnung über die Unfallversicherung im Detail nachgelesen werden (Art. 2 lit. f).

c) Varianten: Auffangaufrichtung /  Verbandslösung (Sammelstiftung) / versicherbar, sofern eine weitere Angestellte BVG versichert werden muss

Freiwillige Versicherungen 

Roman Iller betont: „Es gibt wenige obligatorische Versicherungen – aber viele zusätzliche, die euch im Ernstfall den Rücken freihalten.“ 

VersicherungFür wen sinnvoll?Warum?
KTG
Krankentaggeld
Einzelunternehmen + Arbeitgeber*innen (da Pflicht Mitarbeitende bei Krankheit für eine gewisse Zeit (nicht eindeutig geregelt) weiter zu entlöhnen)Deckt Lohnausfall für max. 2 Jahre.
Entlastet Arbeitgeber*innen bei Lohnfortzahlung.
Erwerbsunfähigkeitsrente 
(3. Säule)
vor allem Einzelunternehmen Als Ergänzung zur KTG (deckt Lohnausfall nach den 2 Jahren)
Schliesst die Lücke zwischen IV/BVG und deinem realen Einkommen.
Entscheidend bei langfristiger Krankheit oder Unfall.
Betriebshaftpflichtalle RechtsformenSchutz bei Personen- oder Sachschäden, aber auch bei gewissen 
Vermögensschäden (z.B. fehlerhafte Website, die Schaden verursacht).
BetriebssachversicherungLaden, Büro, Werkstatt, InventarGegen Feuer, Wasser, Einbruch, Elementarschäden, 
technische Geräte etc.
RechtsschutzalleProfessionelle Unterstützung bei Streitfällen mit Kunden, 
Lieferanten oder Mitarbeitenden.
Cyberversicherungv.a. digitale GeschäftsmodelleSchutz vor Angriffen, Datenverlust oder Webshop-Ausfällen.

Bei be-advanced empfehlen wir dir - informiere dich gut, frage nach, bis du mit deiner Lösung zufrieden bist und vergleiche die Angebote der Anbieter. Am Schluss musst du entscheiden, wo du Risiken eingehst und wo du das nicht solltest. Das KMU Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterstützt dich zusätzlich mit einem Leitfaden.

Wann solltest du welche Versicherung abschliessen?

Vor der Gründung (oder spätestens vor dem Unternehmensstart):

  • erstes Gespräch zur Risikoanalyse
  • prüfen: Krankentaggeld, Erwerbsunfähigkeit, Inventar, Haftpflicht

Falls du Angestellte hast:

  • mindestens 1 Woche vor Anstellung: UVG + BVG einrichten
  • Nach etwa 18 Monaten: prüfen ob sich Umsatz, Inventar oder Risiken verändert haben (Unter-/Überversicherung) und gegebenenfalls die Versicherung anpassen.

Was du unbedingt beachten solltest

Den Unfall in der Krankenkasse einschliessen, wenn du selbständig bist → damit du Unfallkosten nicht selber tragen musst.

Versicherungen jährlich überprüfen → gerade Sachversicherungen (Inventarwert!) verändern sich konstant.

Hol dir Beratung, bevor du entscheidest → Versicherungen sind kein Produkt ab Regal – sie hängen von Branche, Umsatz, Risiko und deiner persönlichen Situation ab.

Bei langfristigen Risiken immer an Erwerbsunfähigkeit denken → Taggeld deckt nur 2 Jahre, danach kommt nur die IV – und die reicht selten.


VORSORGE - AHV, BVG, 3a/3b – was gilt für wen?

Damit du für später vorgesorgt bist, genügt die AHV allein nicht. 

Vorsorgeüberblick nach 3 Säulen 

SäuleInhaltPflicht + Sinn
1. SäuleStaatliche Vorsorge
AHV/IV/EO
für alle obligatorisch
sichert Existenzminimum
2. Säuleberufliche Vorsorge
BVG
Pflicht ab CHF 22’680 Lohn (Ausnahme: 
Einzelunternehmen ohne Angestellte);
deckt  Invalidität + Alter
3. Säuleprivate Vorsorge 3a + 3b
(3a gebundene Vorsorge + 
3b freiwillige Vorsorge)
freiwillig;
wichtig zur Schliessung 
der Einkommenslücke

Die Unterschiede nach Rechtsform sind gross

EinzelunternehmenGmbH + AG

 

  • keine BVG-Pflicht für dich als Gründer*in
  • Einzahlungen in Säule 3a bis 20% des Nettoeinkommens, max. gesetzlicher Höchstbetrag
  • extrem wichtig: Erwerbsunfähigkeitsrente, weil IV allein nicht reicht
  • AHV-Beiträge abhängig vom Einkommen

→ Einzelfirmen haben die grösste Vorsorgelücke – und den grössten Spielraum, sie zu schliessen.

  • du bist formal Angestellte*r deiner eigenen Firma
  • BVG ist obligatorisch ab CHF 22’680 Jahreslohn
  • Unfallversicherung immer obligatorisch
  • Säule 3a möglich (fixer Maximalbetrag)
  • Risiko von „arbeitgeberähnlicher Stellung“ bei ALV (kein Anspruch im Schadenfall)

GmbH + AG bieten mehr Schutz, aber auch mehr Pflichten.

zu den Einzahlungen in Säule 3a

Wo entstehen Vorsorgelücken?

Roman Iller erklärt es so: „IV + BVG decken oft nicht deinen vollen Lohn – die Differenz musst du über die dritte Säule absichern.“  Beispiel:

  • Lohn 7’000.–
  • gedeckt durch IV + BVG: 4’000.–
    Lücke: 3’000.– pro Monat

Diese Lücke kannst du freiwillig über eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung schliessen.
Mehr Infos zu diesem Thema findest du auch im Ratgeber der Mobiliar und allgemein bei den Lebensversicherungen.


Hast du konkrete Fragen zu deiner Situation?

Versicherungslösungen:
Jedes Geschäftsmodell ist anders – und damit auch deine optimale Versicherungslösung. 
Die Mobiliar berät dich gerne zu deiner individuellen Versicherungssituation. 

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Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Beratung. Wenn du konkrete Fragen, wende dich gerne an uns. [Stand Dezember 2025]